Recht haben bedeutet nicht Recht bekommen

Romeo Minini
lic. iur. RA, Exec. MBA HSG

Rechtsansprüche aus Vertrag – ihre Durchsetzung als anspruchsvoller Hindernislauf. Auf dem Rechtsweg erleben mitunter Klagende, dass Recht zu haben nicht immer bedeutet, Recht zu bekommen.

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Etwas versprechen und nicht einhalten verletzt bei den meisten Menschen das Gerechtigkeitsempfinden. Im Alltag wird beispielsweise ein abgeschlossener Vertrag nicht erfüllt. Das Urteil ist rasch gefällt. Diejenige Partei, die im «Unrecht» ist, soll zur Verantwortung gezogen werden. Oftmals muss zur Durchsetzung der eigenen Ansprüche der Rechtsweg beschritten werden. Dann beginnt ein Hindernislauf, weil zahlreiche verfahrensrechtliche Fallstricke einen sicher geglaubten Erfolg in einen Misserfolg verwandeln können. Die betroffene Partei erlebt in solchen Situationen, dass sich im Recht befinden nicht zwingend auch Recht bekommen bedeutet. Wie ist vorzugehen, um solche Überraschungen zu vermeiden? Die folgenden Ausführungen zeigen praktische Möglichkeiten auf und beschreiben die Grundsätze des Beweisverfahrens.

Wie ist die Ausgangslage zu umschreiben?
Massgebend ist die Rechtsgrundlage. Wenn eine Partei ihre Ansprüche aus einem Vertrag ableitet, dann muss ein Vertrag vorliegen, der rechtsgültig zustande gekommen ist. Wird ein Vertrag nicht eingehalten, liegt eine Vertragsverletzung vor. In diesem Fall muss dem Recht zum Durchbruch verholfen werden. Der Alltag in der Vertragswelt ist aber nicht immer so eindeutig. Es bestehen offene Fragen im Zusammenhang mit den vertraglichen Pflichten. Oder es liegt eine Situation vor, bei welcher eine Vertragsverletzung zwar objektiv vorliegt, diese aber keiner Partei angelastet werden kann. Noch kniffliger wird die Angelegenheit, wenn beide Parteien einen Teil der Verantwortung an der Vertragsverletzung tragen. Die Erfahrung zeigt, dass der Ausgang eines solchen Streits oft ungewiss ist und dass nicht immer diejenige Partei obsiegt, bei der auf den ersten Blick eigentlich alles als «rechtlich klar» erscheint.

Wie kann aus einem sicher geglaubten Sieg noch eine Niederlage im Streitverfahren entstehen? 
Vorab ist zu beachten, dass die allermeisten Verträge im Alltag keiner Formvorschrift unterliegen. Es gibt wenige gesetzlich vorgeschriebene Ausnahmen, bei denen ausdrücklich Schriftlichkeit verlangt wird (zum Beispiel Kaufvertrag für Liegenschaften, Ehe- und Erbvertrag). Weil der Inhalt eines mündlich abgeschlossenen Vertrags im Streitfall nicht bewiesen werden kann, wählen die Parteien im Rechtsalltag die Schriftform. Dieser Schritt allein genügt aber nicht in allen Fällen. Vielmehr muss das Vertragsdokument inhaltlich die Rechte und Pflichten der Parteien vollständig erfassen, rechtlich klar und präzise abgefasst sein und auf offene Formu-lierungen verzichten. 

Die Parteien vernachlässigen jedoch oftmals die Beilagen zum Vertrag. Diese Dokumente leisten einen wichtigen Beitrag, um die Vertragsbestimmungen näher zu umschreiben oder die vereinbarten Leistungen konkreter zu spezifizieren. 

Vertragliche Anpassungen sind schriftlich in Nachträgen zum Vertrag festzuhalten. Häufig werden vertragliche Anpassungen im Rahmen von Projektleitungssitzungen beschlossen, die zwischen den Vertragsparteien stattfinden. Es ist darauf zu achten, dass die Protokolle vollständig sind und von den Parteien akzeptiert werden. Damit die Dokumente mit Beweischarakter bewirtschaftet werden können, ist ein effizientes Ablage- und Archivierungssystem zu betreiben. 

Welche Beweisregeln gilt es zu beachten?
Als Beweisregel gilt der Grundsatz, wonach jemand seinen Anspruch beweisen muss; er trägt somit die Beweislast. Unter dieser Prämisse kann eine Situation eintreten, die gegen das Rechtsempfinden verstossen und dem Gerechtigkeitssinn widersprechen kann. Eine Partei vertritt die Auffassung, dass ihr ein rechtmässiger Anspruch auf eine bestimmte Leistung zusteht, es gelingt ihr aber nicht, diesen zu beweisen. 

Was bedeutet dies im Rechtsalltag?
Wenn eine Partei ihren geltend gemachten Anspruch aus einer Vertragsverletzung nicht beweisen kann, dann muss sie die rechtlichen Folgen tragen. Seine Durchsetzung kann dann sehr anspruchsvoll oder sogar unmöglich werden. Die Parteien können allenfalls einen Vergleich suchen, wenn beide Seiten an einer ausgewogenen Lösung interessiert sind, weil die rechtlichen Verhältnisse beispielsweise mit Blick auf die Beweislage für beide Parteien unklar sind. Im Streitfall wird ein Gericht jedoch zuungunsten derjenigen Partei entscheiden, welche die Beweislast für die Geltendmachung ihres Rechtsanspruchs trägt und den Beweis nicht erbringen kann.

Wenn eine Partei ihren geltend gemachten Anspruch aus einer Vertragsverletzung nicht beweisen kann, dann muss sie die rechtlichen Folgen tragen. Daher wird empfohlen, schriftliche Verträge aufzusetzen, schriftliche Beweisstücke wie E-Mails und Urkunden zu sammeln und die vertraglichen Leistungen periodisch zu überprüfen, um ein allfälliges Nicht-Einhalten frühzeitig festzustellen.

Romeo Minini
lic. iur. RA, Exec. MBA HSG

Schwerpunkte
Rechtsberatung im öffentlichen Verwaltungs- und Organisationsrecht, rechtliche Fragen im IT-Recht mit Schwerpunkten im Vertrags-, Datenschutz- und Submissionsrecht, Beratung in verwaltungsrechtlichen Verfahren und Vertretung vor gerichtlichen Instanzen, Projekt- und IT-Management / Verfahrensbegleitung

Wie ist vorzugehen, um die eigene Position zu stärken?
Dokumente, Vertragsurkunden, E-MailNachrichten usw. können als taugliche Beweismittel bezeichnet werden, um in einem Streitverfahren einen Rechtsanspruch zu beweisen. Der Beweiswert dieser Urkunden hängt insbesondere auch davon ab, ob diese klar formuliert sind, sämtliche Tatsachen erfassen und von den Parteien anerkannt werden. In einem Streitverfahren können auch weitere Beweismittel verwendet werden, um die geltend gemachten Ansprüche zu beweisen. Zu erwähnen sind neben der Urkunde Gutachten von Experten oder die Auskunft von behördlichen Amtsstellen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Zeugen oder Auskunftspersonen als Beweismittel infrage kommen.

Welche Massnahmen bieten sich an, um ein Streitverfahren zu verhindern?
Die Parteien können sich auf ein Vorgehen einigen, das durch frühzeitige Interventionen im Sinne eines Frühwarnsystems das Eintreten von Vertragsverletzungen nach Möglichkeit verhindert. In der Praxis bewährt sich ein standardisiertes Controlling im Rahmen der Vertrags­erfüllung.

Die vertraglichen Leistungen sind periodisch zu überprüfen. Es gilt, die Prüf- und Abnahmekriterien festzulegen und die Ergebnisse schriftlich festzuhalten. Die Parteien können auch Interventionsmöglichkeiten vereinbaren, wenn sich drohende Vertragsverletzungen abzeichnen. Jede Partei bleibt dafür verantwortlich, dass sie ihre Ansprüche im Streitfall mit geeigneten Mitteln beweisen kann.

Daher sind die Parteien gut beraten, der Beschaffung und Sicherstellung der Beweismittel die gebührende Beachtung zu schenken und bei der Festlegung ihrer Rechte stets auch an die Durchsetzung der daraus abgeleiteten Ansprüche zu denken. Jeder Schritt im Zusammenhang mit der materiellen Vertragserfüllung wird mit der Sicherstellung der geeigneten Beweismittel begleitet, die als eigentliche Rückfallposition für den Streitfall zu betrachten sind. Sie verhelfen den Parteien nicht nur zur erfolgreichen Durchsetzung ihrer Ansprüche, sondern tragen auch dazu bei, dass die Parteien im Streitverfahren nicht erfahren müssen, dass Recht haben und Recht bekommen nicht dasselbe bedeuten.

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«Ich erleuchte den Weg, bevor es kritisch wird»

Als Jurist beschäftigt sich Romeo Minini in seinem Fachartikel mit der Frage, ob das Recht auch immer durchgesetzt werden kann, was aufgrund unserer formellen Vorschriften nicht immer der Fall ist . In seinem Beruf sei der Spagat zwischen formalem Recht und dem, was als gerecht empfunden wird, wichtig. Romeo Minini hat sich bewusst entschieden, als Jurist in die Beraterrolle zu schlüpfen. Denn so könne er präventiv eingreifen und komme nicht erst zum Einsatz, wenn ein Rechtsstreit unumgänglich ist. Er bezeichnet sich in seiner beraterischen Tätigkeit als jemand, der den Weg zum Ziel wie mit einer Laterne erleuchtet. Als persönliches Stück ist ein Cello in seinem generativen Bild zu sehen, da ihm das Cello-Spiel sehr viel bedeutet.